Der Makler spielt eine wichtige Rolle beim Hausverkauf in Potsdam. Er ist dafür verantwortlich, potenzielle Käufer zu finden, Besichtigungen zu organisieren, den Verkaufspreis zu verhandeln und den Verkaufsprozess zu begleiten. Darüber hinaus übernimmt der Makler auch die Erstellung von Exposés, die Vermarktung der Immobilie und die Abwicklung des gesamten Verkaufsprozesses. In Potsdam ist es üblich, dass der Verkäufer einen Makler beauftragt, um den Verkauf seiner Immobilie zu erleichtern. Der Makler arbeitet im Auftrag des Verkäufers und vertritt dessen Interessen während des gesamten Verkaufsprozesses.
Der Makler verlangt in der Regel eine Provision für seine Dienstleistungen. Diese Provision wird in der Regel vom Käufer und/oder Verkäufer bezahlt, je nachdem, was im Maklervertrag vereinbart wurde. Die Höhe der Provision variiert je nach Makler und kann verhandelbar sein. Es ist wichtig, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer die Rolle des Maklers verstehen und sich über die Provisionszahlung einig sind, bevor sie einen Maklervertrag unterzeichnen.
In Potsdam gibt es keine eindeutige gesetzliche Regelung, wer die Maklerprovision bezahlen muss. In der Vergangenheit war es üblich, dass der Käufer die Provision bezahlt hat. Allerdings hat sich dies mit dem neuen Gesetz zur Maklerprovision geändert. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip, das besagt, dass derjenige die Provision bezahlt, der den Makler beauftragt hat. Das bedeutet, dass in den meisten Fällen der Verkäufer die Provision bezahlen muss, da er den Makler beauftragt hat, seine Immobilie zu verkaufen. Es ist jedoch möglich, dass Käufer und Verkäufer sich einigen und die Provision teilen. In diesem Fall müssten beide Parteien eine Vereinbarung über die Aufteilung der Provision treffen und dies im Maklervertrag festhalten. Es ist wichtig, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sich über die Provisionszahlung einig sind, bevor sie einen Maklervertrag unterzeichnen, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.
In Potsdam gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen zur Maklerprovision wie in ganz Deutschland. Mit dem neuen Gesetz zur Maklerprovision, das am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, wurde das Bestellerprinzip eingeführt. Das bedeutet, dass derjenige die Provision bezahlt, der den Makler beauftragt hat. In den meisten Fällen ist das der Verkäufer, da er den Makler beauftragt hat, seine Immobilie zu verkaufen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Bestellerprinzip nur für Wohnimmobilien gilt. Bei gewerblichen Immobilienverkäufen kann die Provisionszahlung nach wie vor frei vereinbart werden. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen für bestimmte Fälle, wie zum Beispiel bei Zwangsversteigerungen oder wenn der Käufer den Makler ausdrücklich beauftragt hat. Es ist ratsam, sich vor dem Abschluss eines Maklervertrags über die rechtlichen Bestimmungen zur Maklerprovision zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Die Höhe der Maklerprovision ist in Potsdam nicht gesetzlich festgelegt und kann daher verhandelbar sein. Es ist üblich, dass die Höhe der Provision im Maklervertrag festgelegt wird. Die Provision wird in der Regel als Prozentsatz des Verkaufspreises berechnet und kann je nach Makler variieren. Es ist ratsam, die Höhe der Provision mit dem Makler im Voraus zu verhandeln und im Maklervertrag festzuhalten. Es ist auch möglich, dass Käufer und Verkäufer sich auf eine Aufteilung der Provision einigen. In diesem Fall müssten beide Parteien eine Vereinbarung über die Aufteilung der Provision treffen und dies im Maklervertrag festhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe der Provision nicht das einzige Kriterium bei der Auswahl eines Maklers sein sollte. Es ist ratsam, sich über die Leistungen und Erfahrungen des Maklers zu informieren und gegebenenfalls Referenzen einzuholen, bevor man sich für einen Makler entscheidet.
Beim Hausverkauf in Potsdam ist es wichtig, dass Käufer und Verkäufer sich über die Kostenverteilung einig sind, bevor sie einen Maklervertrag unterzeichnen. Es ist ratsam, im Voraus zu klären, wer die Maklerprovision bezahlt und in welcher Höhe. In den meisten Fällen ist es der Verkäufer, der die Provision bezahlen muss, da er den Makler beauftragt hat, seine Immobilie zu verkaufen. Es ist jedoch möglich, dass Käufer und Verkäufer sich auf eine Aufteilung der Provision einigen. In diesem Fall müssten beide Parteien eine Vereinbarung über die Aufteilung der Provision treffen und dies im Maklervertrag festhalten. Es ist wichtig, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sich über die Provisionszahlung einig sind, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Es ist auch ratsam, sich vor dem Abschluss eines Maklervertrags über die rechtlichen Bestimmungen zur Maklerprovision zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Darüber hinaus sollte man sich über die Leistungen und Erfahrungen des Maklers informieren und gegebenenfalls Referenzen einholen, bevor man sich für einen Makler entscheidet.
Das neue Gesetz zur Maklerprovision hat auch Auswirkungen auf den Hausverkauf in Potsdam. Mit dem Bestellerprinzip gilt in den meisten Fällen nun, dass der Verkäufer die Provision bezahlen muss, da er den Makler beauftragt hat, seine Immobilie zu verkaufen. Dies kann dazu führen, dass Verkäufer höhere Kosten beim Hausverkauf tragen müssen. Es ist jedoch möglich, dass Käufer und Verkäufer sich auf eine Aufteilung der Provision einigen. In diesem Fall müssten beide Parteien eine Vereinbarung über die Aufteilung der Provision treffen und dies im Maklervertrag festhalten. Es ist wichtig, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer sich über die Provisionszahlung einig sind, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Darüber hinaus kann das neue Gesetz zur Maklerprovision dazu führen, dass Verkäufer vermehrt alternative Wege suchen, um ihre Immobilie zu verkaufen, ohne einen herkömmlichen Makler zu beauftragen. Es ist daher ratsam, sich vor dem Abschluss eines Maklervertrags über die rechtlichen Bestimmungen zur Maklerprovision zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Hausverkauf in Potsdam haben oder professionelle Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne bei von Lützow Immobilien.
von Lützow Immobilien - Immobilienmakler in Potsdam
Am Neuen Garten 32
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Tel: 0 172 1573293
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Aufgrund des neuen Gesetzes zur Maklerprovision suchen immer mehr Verkäufer nach alternativen Wegen, um ihre Immobilie zu verkaufen, ohne einen herkömmlichen Makler zu beauftragen. Eine Möglichkeit ist es, die Immobilie selbst zu vermarkten und den Verkaufsprozess eigenständig zu organisieren. Eine weitere Alternative sind sogenannte "Provisionsfrei-Portale", auf denen Verkäufer ihre Immobilie ohne die Hilfe eines herkömmlichen Maklers anbieten können. Diese Portale ermöglichen es Verkäufern, ihre Immobilie selbst zu präsentieren und potenzielle Käufer direkt anzusprechen. Darüber hinaus gibt es auch sogenannte "Makler-Alleskönner", die ihre Dienstleistungen zu einem Festpreis anbieten und somit eine Alternative zur herkömmlichen Maklerprovision darstellen. Es ist ratsam, sich über die verschiedenen Alternativen zur herkömmlichen Maklerprovision zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, bevor man sich für einen bestimmten Weg entscheidet. Insgesamt gibt es also verschiedene Möglichkeiten für Verkäufer in Potsdam, ihre Immobilie zu verkaufen, ohne einen herkömmlichen Makler zu beauftragen. Es ist wichtig, sich über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Alternativen zur herkömmlichen Maklerprovision zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. In conclusion, the role of the real estate agent in the sale of a house in Potsdam is crucial and the payment of the commission is a key aspect to consider for both the seller and the buyer. With the new law on real estate agent commissions in place since December 23rd 2020 in Germany and its impact on Potsdam real estate market it is important for both parties to understand their rights and responsibilities when it comes to paying the commission and to seek legal advice if necessary. There are also alternative ways to sell a property without using a traditional real estate agent and it is important to consider all options before making a decision on how to proceed with the sale of a property in Potsdam.
In der Regel trägt der Verkäufer die Maklerprovision beim Hausverkauf in Potsdam. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Käufer die Provision übernimmt, dies muss jedoch im Voraus vertraglich festgelegt werden. Die Höhe der Maklerprovision beträgt in der Regel zwischen 3% und 7% des Kaufpreises und wird in der Regel beim Notarvertrag fällig. Es ist wichtig, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer die genauen Bedingungen bezüglich der Maklerprovision im Kaufvertrag klar festhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
Die Maklerprovision beim Hausverkauf in Potsdam beträgt in der Regel zwischen 3,57% und 7,14% des Kaufpreises, abhängig von der Region und dem Immobilienwert. Diese Provision beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer. In einigen Fällen kann die Provision auch verhandelbar sein, je nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Makler.
Ja, die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar. Sowohl Verkäufer als auch Käufer können versuchen, die Provision mit dem Makler auszuhandeln, bevor sie einen Vertrag unterzeichnen. Es ist wichtig, dass beide Parteien sich über die Provisionshöhe einig sind, bevor sie sich auf einen Immobilienkauf oder -verkauf einlassen. Es ist üblich, dass die Höhe der Maklerprovision in einem Provisionsvertrag festgehalten wird, der von allen Beteiligten unterzeichnet wird.
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In solchen Fällen entfällt die Zahlung der Maklerprovision, da keine externe Maklerdienstleistung in Anspruch genommen wird. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Ausnahmen im Kaufvertrag zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen rechtskräftig sind.In solchen Fällen entfällt die Zahlung der Maklerprovision, da keine externe Maklerdienstleistung in Anspruch genommen wird. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Ausnahmen im Kaufvertrag zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die rechtlichen Bestimmungen zu informieren und gegebenenfalls juristischen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Vertragsbedingungen verstanden und eingehalten werden.
Der Makler unterstützt sowohl den Verkäufer als auch den Käufer bei allen Aspekten des Hausverkaufs, einschließlich der Bewertung der Immobilie, der Vermarktung, der Organisation von Besichtigungen und der Abwicklung des Verkaufsprozesses. Er hilft dabei, den optimalen Verkaufspreis festzulegen, erstellt professionelle Exposés, bewirbt die Immobilie in verschiedenen Medien, organisiert Besichtigungstermine und begleitet die Vertragsabwicklung bis zum Abschluss des Verkaufs.